Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

Präambel
plista ist eine datengetriebene Plattform für zielgerichtete digitale Werbung in den Bereichen Content, Branding und Performance Marketing. Dafür betreibt plista eigens entwickelte, innovative Recommendation Widgets und Anzeigenformate, auf exklusiven Inventarflächen, sowie Standard-IAB Flächen. Durch die Einbettung in den natürlichen Lesefluss der Nutzer, erzielen die plista-Produkte sowohl für Webseitenbetreiber als auch Werbetreibende bestmögliche Resultate.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der plista GmbH

1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der plista GmbH, Torstraße 33-35, 10119 Berlin (nachfolgend „plista“ oder „wir“ genannt) und Publishern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen plista und den Publishern, bzgl. der Nutzung der von plista angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „plista-Produkte“ genannt) und der und unter www.plista.com abrufbaren Internetplattform (nachfolgend „plista-Plattform“ genannt) beinhalten. Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge. Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge.
1.2 Mit Absendung des Angebots auf Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Publisher den Vorrang dieser AGB vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3 Die Nutzung der plista-Plattform und der plista-Produkte ist ausschließlich Unternehmern und ihren vertretungsberechtigten Mitarbeitern gestattet. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Webseitenbetreiber“ sind Vertragspartner von plista, die uns ihre eigene(n) Werbefläche(n) im Internet zur Verfügung stellen. Werbeflächen können alle zur Vermarktung geeignete Flächen, insbesondere Webseiten im engeren Sinne oder Apps (Computerprogramme zur Verwendung auf mobilen Endgeräten) sein.
2.2 „Vermarkter“ sind Vertragspartner von plista, die Webseitenbetreiber vertreten.
2.3 „Publisher“ (nachfolgend auch „Sie“ oder „Ihnen“ genannt) sind unsere Vertragspartner und können Webseitenbetreiber oder Vermarkter sein.
2.4 „Werbeflächen“ sind die uns von Publishern im Internet zur Verfügung gestellten Flächen. Dies können Webseiten im engeren Sinn, aber auch Apps oder andere zur Vermarktung geeignete Flächen sein.
2.5 „Werbeanzeigen“ sind von plista mit Inhalten von Werbetreibenden befüllten Werbeflächen bei Webseitenbetreibern.
2.6 „Werbeumfeld“ ist die jeweilige Webseite, App oder sonstige Fläche, in deren Kontext die Werbeflächen dargestellt werden.
2.7 „Widget“ ist ein grafisches Fenster im Werbeumfeld und Teil der Werbefläche. Es kann Werbeanzeigen und/oder andere Informationen enthalten, die der Webseitenbetreiber dort darstellen lassen möchte, wie z.B. seine eigenen Texte oder Bilder. Alle in einem Widget dargestellten Informationen werden durch die plista-Produkte optimiert, um eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Besucher des Werbeumfeldes zu erreichen.

3 Vertragsgegenstand
3.1 plista bucht Werbeflächen beim Publisher, um Werbeanzeigen dort erscheinen zu lassen. plista analysiert das Lese- und Klickverhalten der Webseitenbesucher, um die Inhalte des Webseitenbetreibers und die Werbeanzeigen in der Werbefläche so auszuwählen und darzustellen, dass diese vom Webseitenbesucher verstärkt wahrgenommen werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Beschreibung auf unserer Internetseite www.plista.com unter dem Menüpunkt „Webseitenbetreiber“. Die dort abrufbaren Beschreibungen sind Leistungsbestandteil dieser AGB.
3.2 Ferner bietet plista seinen Publishern mit der plista-Plattform ein Buchungs- und Kontrollsystem an.
3.3 plista tritt gegenüber dem Publisher als eigenständiger Vertragspartner auf, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt. plista vermittelt keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Publisher und Dritten, insbesondere nicht zwischen ihm und den Werbetreibenden.
3.4 Für die Zurverfügungstellung seiner Werbefläche erhält der Publisher eine Vergütung.

4 Vertragsschluss
4.1 Einen Vertrag über die Zurverfügungstellung von Werbeflächen können Sie mit uns individuell vereinbaren, der durch Ihr Angebot und unsere Annahme zustande kommt.
4.2 Sie können aber auch unser Selbstbuchungsportal auf plista.com nutzen. Beim Selbstbuchungsportal schließen Sie einen Vertrag über die Nutzung unserer plista-Plattform (Nutzungsvertrag) und ggfs. über die Zurverfügungstellung Ihrer Werbefläche (Werbeflächenvertrag) ab. Wann und wie diese Verträge zustande kommen, wird nachfolgend beschrieben:
(2.1) Nutzungsvertrag
Begeben Sie sich auf die Seite für Webseitenbetreiber indem Sie den Menüpunkt „Webseitenbetreiber“ auf www.plista.com anklicken. Klicken Sie auf den Button “Jetzt anmelden“, um zum Selbstbuchungsportal zu gelangen. Beantworten Sie die dort gestellten Fragen, um Ihre Werbefläche zur Verfügung zu stellen und klicken Sie auf den Button „Weiter“. Im Menüpunkt „Stammdaten – Ihr plista Account“ geben Sie bitte den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens an und beantworten die dort gestellten Fragen. Haben Sie bereits ein registriertes Konto, erübrigt sich dies. Mit Klicken auf den Button „Account registrieren“ machen Sie uns ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages. Wir nehmen dieses an, wenn wir Ihnen innerhalb von 2 Tagen eine Aktivierungs-E-Mail zusenden.
(2.2) Werbeflächenvertrag
Ziffer 4.2 Abs. (1) folgend gelangen Sie als nächstes zum Menüpunkt „Stammdaten – Benutzerdaten“. Geben Sie bitte Ihre Zahlungsdaten an, damit wir Ihnen Ihre Vergütung überweisen können. Mit Klicken auf den Button „Kontodaten speichern“ machen Sie uns ein Angebot auf Abschluss des Werbeflächenvertrages. Sie erhalten sodann den Code zur Implementierung auf dem Werbeumfeld und eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihre Domain ist zunächst noch inaktiv. Wir nehmen Ihr Angebot an, wenn wir Ihnen nach Prüfung des Werbeumfeldes innerhalb von 7 Tagen eine E-Mail zusenden, in der wir den Auftrag bestätigen und Ihnen mitteilen, dass Ihre Domain nun aktiviert wurde.
(2.3) Möchten Sie Ihre Angaben vor dem jeweiligen Vertragsschluss korrigieren, so gehen Sie auf das entsprechende Eingabefeld oder betätigen den „Zurück“-Button Ihres Browsers.

5 Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit von Ihnen gekündigt werden. Sie können diese schriftlich oder dadurch kündigen, indem Sie uns die gebuchten Werbeflächen nicht weiter zur Verfügung stellen und sämtliche unserer Inhalte dort löschen. Im letzteren Fall sind Sie verpflichtet, uns dies 2 Wochen vorher anzukündigen.
5.2 plista kann die Verträge ordentlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6 Einräumung von Rechten, Eigenwerbung
6.1 Die Parteien gewähren einander während der Laufzeit dieses Vertrags jeweils eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung ihrer jeweiligen Marken- und Unternehmenskennzeichen. Deren Verwendung ist auf die Nutzung der plista-Plattform/-Produkte und auf die Durchführung der Bestimmungen dieser AGB beschränkt.
6.2 Darüber hinaus ist es plista erlaubt, die Marken des Publishers für eigene Vermarktungszwecke zu nutzen. Dazu räumt der Publisher plista eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen ein. Das umfasst insbesondere das Recht, diese in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen oder offline (z.B. mit Hilfe von Datenträgern, Druckerzeugnisse oder sonstige Werbemittel) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
6.3 Es ist plista erlaubt, auf den angemeldeten Werbeflächen vergütungsfrei seine eigenen Produkte zu bewerben. Die Eigenwerbung darf bis zu 5 % des Traffics ausmachen.

7 Haftungsfreistellung
7.1 Der Publisher stellt plista von allen gegen plista geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern diese aus einer Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher Bestimmungen oder Pflichten aus diesen AGB resultieren. Die Freistellung umfasst auch eine angemessene Rechtsverteidigung, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.
7.2 Der Publisher ist verpflichtet, plista im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte bei der Prüfung der Ansprüche und der Rechtsverteidigung bestmöglich mit Informationen zu unterstützen.
7.3 Die vorgenannten Pflichten des Publishers gelten nicht, soweit dieser die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
7.4 Darüber hinausgehende Ansprüche von plista gegenüber dem Publisher bleiben unberührt.

8 Verantwortlichkeit des Publishers, Sanktionen
8.1 Der Publisher muss berechtigt sein, über die Werbefläche frei zu verfügen und sie zu vermarkten.
8.2 Dem Publisher übermittelte Inhalte und Layouts (z.B. für Werbeanzeigen und Widgets) oder Programmiercodes dürfen nicht verändert oder an Dritte weitergegeben und nur auf den angegebenen Werbeumfeldern verwendet werden.
8.3 Der Publisher muss alle an plista übermittelten Daten über sich, wie z.B. Name, Adresse und Kontoverbindung, stets aktuell halten.
8.4 Der Publisher ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben für die Nutzung der plista-Plattform/-Produkte einzuhalten und alles zu unterlassen, was einem störungsfreien Betrieb entgegenstehen könnte. Kommt es zu einer von ihm verschuldeten Störung, so hat er unverzüglich Abhilfe zu leisten und plista zu informieren.
8.5 Der Publisher hat alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf, die Marken oder den Goodwill von plista negativ zu beeinträchtigen.
8.6 Werbeumfelder, unzulässige Praktiken
(6.1) Die angegebenen Werbeumfelder müssen fortlaufend redaktionell bearbeitet werden, ein Impressum sowie eine Navigation enthalten, auf den gängigen Browsern ordnungsgemäß darstellbar sein, bei Anklicken der Werbefläche die jeweilige Ziel-URL in der Adresszeile anzeigen und entsprechend Ziff. 12.1 erreichbar sein.
(6.2) Die angegebenen Werbeumfelder dürfen insbesondere keine gewaltverherrlichenden, kriegsverherrlichenden, erotischen, pornografischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden, vom deutschen Werberat beanstandeten oder sonstige rechtswidrige Inhalte oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweisen. Ferner dürfen sie nicht PaidMailer, Bannerfarmen, IP-Traffic, Dialer, Ad- oder Spyware, Software-Tauschbörsen, Webhoster oder dergleichen enthalten noch Werbeflächen oder Werbeinhalte vorbezeichneter Art anzeigen, die eine Zugehörigkeit zu plista andeuten oder als redaktioneller Inhalt von plista interpretiert werden können.
(6.3) Der Publisher darf keine unzulässigen Klicks auf Werbeflächen oder Einblendungen von Werbeflächen, insbesondere nicht mit Hilfe automatisierter Programme, erzeugen, erzeugen lassen oder andere dazu auffordern. Von einer Unzulässigkeit wird insbesondere dann ausgegangen, wenn die Klicks oder Einblendungen in unverhältnismäßiger Höhe von IP-Adressen des Publishers oder von Computern unter Kontrolle des Publishers stammen, bei unverhältnismäßig hoher Anzahl von Klicks auf einzelne Widgetpositionen, bei ungewöhnlich hohen Klickraten zu Zeiten, in denen erfahrungsgemäß nur wenige Klicks erfolgen (insbesondere zu Nachtzeiten), bei ungewöhnlich hohe Konversionsraten bei im Vergleich konversionsschwachen Kampagnen, oder wenn der Webseitenbesucher durch Zahlung von Geldbeträgen oder Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Klicks oder Einblendungen motiviert wurde oder er dazu aufgefordert worden ist, sie zu generieren.
8.7 Plista-Plattform
Es ist nicht gestattet, das Kundenkonto auf Dritte zu übertragen. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Ihr Kundenkonto nutzen. Das Passwort ist geheim zu halten. plista darf sämtliche Mitteilungen und Erklärungen an die in Ihrem Kundenkonto angegebene E-Mail Adresse versenden.
8.8 Sanktionen
(8.1) Bei Verstößen gegen vorbenannte Ziffern hat plista das Recht, das jeweilige Werbeumfeld unverzüglich für seine plista-Plattform/-Produkte zu sperren und keine Inhalte mehr an diese auszuliefern, den Publisher für das jeweilige Werbeumfeld nicht zu vergüten, bei Verdacht auf einen Verstoß, die entsprechende Vergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten und den Werbeflächenvertrag fristlos zu kündigen. Im Falle von Verstößen gegen Ziff. 8.6 (3) dieser AGB stehen uns vorbezeichnete Rechte zu, wenn von der Gesamtanzahl an Klicks in einem Abrechnungszeitraum (Ziff. 9.3 S. 1) mindestens 25 % als unzulässig anzusehen sind.
(8.2) Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Publisher den Verstoß nicht zu vertreten hat. Das Recht zur fristlosen Kündigung gegenüber einem Vermarkter besteht nur, wenn er den Verstoß selbst begangen hat oder er bei Verstößen von ihm vertretenen Anbietern von Werbeumfeldern trotz Abmahnung durch plista den Verstoß nicht abstellt.
(8.3) Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, bleibt vorbehalten.
8.9 Nach Vertragsbeendigung hat der Publisher unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass auf der jeweiligen Werbefläche alle Widgets und Werbeinhalte gelöscht und sämtliche unserer Programmiercodes entfernt werden.

9 Vergütung, Abrechnung
9.1 Der Publisher erhält für die Zurverfügungstellung seiner Werbefläche eine Vergütung, sofern Umsätze mit dieser generiert wurden.
9.2 Die Höhe der Vergütung bestimmt sich aus dem jeweils vereinbarten Anteil an dem auf der jeweiligen Werbefläche generierten und erzielten Nettoumsatzerlös nach Abzug kampagnenbezogener Vermarktungskosten zzgl. ggfs. anfallender MwSt. Mögliche Gebühren für Handling, Tech-Bereitstellung und Service, die plista direkt dem Advertiser berechnet, sind nicht Teil des Nettoumsatzerlöses.
9.3 Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich. Der Mindestbetrag für eine automatische Abrechnung der Vergütung beträgt EUR 70,00. Ab diesem Betrag wird dem Publisher bis zum 15. des Folgemonats eine Abrechnung zugesandt. Spätestens 21 Tage nach Zustellung der Abrechnung wird die Zahlung von plista angewiesen.
9.4 Einwände gegen die Abrechnung müssen plista spätestens 14 Tage nach Abrechnungsdatum schriftlich angezeigt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung über die Einwände, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
9.5 Kommt es zu einer Vertragsbeendigung, begleicht plista offene Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vertrag beendet wurde.

10 Haftung von plista
10.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen und der gesetzlichen Zulässigkeit ist die Haftung von plista für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2 plista haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
10.3 Wenn plista durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug gerät, wenn die Leistung unmöglich wird oder wenn plista eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Publisher regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht von plista zum Tätigwerden und die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziff. 3.1 beschrieben ist.
10.4 Bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet plista für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
10.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.6 Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.3 verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10.7 Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von plista, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.8 plista ist für die Auslieferungslogik verantwortlich, übernimmt jedoch weder in inhaltlicher noch in technischer Hinsicht Gewähr für die gelieferten Werbeinhalte. plista verpflichtet die Werbetreibenden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an, wird dies aber ohne konkreten Verdacht nicht im Einzelfall überprüfen. Wenn der Publisher plista Unregelmäßigkeiten mitteilt, wird plista den Sachverhalt prüfen und geeignete Schritte bezüglich des Werbeinhalts einleiten.

11 Datenschutz, Tracking
Dem Publisher ist es verboten, die ihm durch die Nutzung der plista-Plattform/-Produkte zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt nicht für die anonymisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zur Optimierung und zum Controlling seiner Werbeflächen.

12 Verfügbarkeit von plista
12.1 plista bietet die plista-Plattform/-Produkte wochentag- und zeitunabhängig mit einer Serververfügbarkeit von mindestens 95% an.
12.2 Im Falle einer geplanten Ausfallzeit von mehr als durchgängig 3 Stunden wird plista den Publisher per E-Mail benachrichtigen.

13 Vertraulichkeit
plista und der Publisher verpflichten sich, alle Informationen, die von der anderen Partei stammen und nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist.

14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Vertragssprache, Speicherung Vertragstext
14.1 Es kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet werden, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Publisher aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch plista nicht übertragbar.
14.2 Die jeweils gültigen AGB werden auf der plista-Plattform bereitgestellt, so dass der Publisher sie lesen, herunterladen und speichern kann. Gespeichert werden die AGB bei plista nach Vertragsschluss mit den Publishern jedoch nicht.
14.3 Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

15 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1 plista ist bestrebt, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte kontinuierlich weiter zu entwickeln, zu verbessern und diese dem technischen Fortschritt anzupassen, um den Publishern innovative Werbeformen anbieten zu können. Um den daraus resultierenden neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können, eventuelle Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen, kann plista weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB in einem für den Publisher zumutbaren Rahmen ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.
15.2 Die geänderten Bedingungen werden dem Publisher per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Publisher der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. plista wird den Publisher in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Publisher den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Publisher als auch plista berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

16 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Vertragsverhältnis beteiligten Mitarbeitern sowie von plista eingeschalteten Dritten hinsichtlich dieser AGB und/oder der separat abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
16.2 Sofern ein Schriftformerfordernis in diesen AGB vereinbart wurde, ist dies auch bei Erklärungen durch Post, Fax und E-Mail gewahrt.
16.3 Für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Gerichtsstand am Ort des Geschäftssitzes von plista, sofern der Publisher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. plista ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Bei Mehrdeutigkeiten und/oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der AGB gilt die deutsche Fassung als massgebend.