Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden
Präambel
plista ist eine datengetriebene Plattform für zielgerichtete digitale Werbung in den Bereichen Content, Branding und Performance Marketing. Dafür betreibt plista eigens entwickelte, innovative Recommendation Widgets und Anzeigenformate, auf exklusiven Inventarflächen, sowie Standard-IAB Flächen. Durch die Einbettung in den natürlichen Lesefluss der Nutzer, erzielen die plista-Produkte sowohl für Webseitenbetreiber als auch Werbetreibende bestmögliche Resultate.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der plista GmbH
1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der plista GmbH, Torstraße 33-35, 10119 Berlin (nachfolgend „plista“ oder „wir“ genannt) und seinen Werbekunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen plista und seinen Werbekunden, bzgl. der Nutzung der von plista angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „plista-Produkte“ genannt) und der unter www.plista.com abrufbaren Internetplattform (nachfolgend „plista-Plattform“ genannt). Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge.
1.2 Mit Absendung des Angebots auf Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Werbekunde den Vorrang dieser AGB vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3 Die Nutzung der plista-Plattform und der plista-Produkte ist ausschließlich Unternehmern und ihren vertretungsberechtigten Mitarbeitern gestattet. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Werbetreibende“ sind Vertragspartner von plista, die plista ihre Werbeinhalte zur Verfügung stellen, damit plista sie im Internet ausliefern kann.
2.2 „Agenturen“ sind Vertragspartner von plista, die Werbetreibende vertreten.
2.3 „Werbekunden“ (nachfolgend auch „Sie“ oder „Ihnen“ genannt) sind unser Vertragspartner und können Werbetreibende oder Agenturen sein.
2.4 „Werbeinhalte“ sind die vom Werbekunden an plista zum Zwecke kostenpflichtigen Publikation/Verbreitung übermittelten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Klänge und Filme/Videos. Es kann sich um klassische Werbung, aber auch um sonstige Inhalte handeln.
2.5 „Publisher“ stellen uns ihre Werbeflächen im Internet zur Verfügung.
2.6 „Werbeflächen“ sind die uns von unseren Publishern im Internet zur Verfügung gestellten Flächen.
2.7 „Werbeanzeigen“ sind die von plista mit Werbeinhalten versehenen Werbeflächen.
2.8 „Werbeumfeld“ ist die jeweilige Webseite, in deren Kontext die Werbeflächen dargestellt werden. Dies können Webseiten im engeren Sinn, aber auch Apps oder andere zur Vermarktung geeignete Flächen sein.
2.9 „Kampagne“ ist der vom Werbekunden an plista gegebene Auftrag, seine Werbeinhalte im Internet auszuliefern.
2.10 „CPC“ steht für „Cost per Click“, zu Deutsch „Kosten pro Klick“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, wenn der Internutzer die Werbeanzeige anklickt.
2.11 „CPO“ steht für „Cost per Order“, zu Deutsch „Kosten pro Bestellung“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, wenn der Internutzer aufgrund einer Werbeanzeige eine Bestellung beim zu bewerbenden Unternehmen vornimmt.
2.12 „TKP“ bzw. „CPM“ steht für „Tausend-Kontakt-Preis” bzw. „Cost per Mille“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, sobald die Werbeanzeige vom Internetnutzer wahrgenommen werden kann. Die Vergütungshöhe wird dabei nach tausend möglichen Wahrnehmungen der Werbeanzeige, in der Regel durch Webseitenaufrufe, angegeben.
2.13 „CPL“ steht für „Cost per Lead“, zu Deutsch “Kosten pro zugeführtem Interessenten” und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, wenn er aufgrund der Werbeanzeige eine Kundenanfrage oder Kontaktadresse erhält.
2.14 „CPE“ steht für „Cost per Engagement“, zu Deutsch „Kosten pro Beschäftigungsdauer“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach wird eine bestimmte Dauer für die Anzeige eines Werbeinhalts, insbesondere eines Videos, beim Internutzer vereinbart. Überschreitet die Anzeige des Werbeinhalts beim Internetnutzer die vereinbarte Dauer, so entsteht die Vergütungspflicht für den Werbekunden.
2.15 „CPV“ steht für „Cost per View“, zu Deutsch „Kosten pro Anzeige“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, wenn ein Werbeinhalt, insbesondere ein Video, beim Internutzer in voller Länge angezeigt wird oder der Internutzer die umworbene Zielseite vollständig geladen hat.
2.16 „CPI“ steht für „Cost per Install“, zu Deutsch „Kosten pro Installation“ und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach entsteht eine Vergütungspflicht für den Werbekunden, wenn der Internetnutzer auf die Werbeanzeige klickt und eine Applikation bei ihm installiert wird.
3 Vertragsgegenstand
3.1 plista vermittelt entgeltlich die Werbeinhalte seiner Werbekunden an Publisher. Die Werbeinhalte werden dort als Werbeanzeigen dargestellt, die aufgrund der plista-Produkte so platziert und gestaltet sind, dass die Internetnutzer sie verstärkt wahrnehmen. 3.1 Die dazu eingesetzten plista-Produkte werden auf unserer Internetseite www.plista.com unter dem Menüpunkt „Werbetreibende“ ausführlich beschrieben und sind Leistungsbestandteil dieser AGB.
3.2 Darüber hinaus erstellt plista für seine Werbekunden auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Internetseiten (Microsites). Näheres entnehmen Sie bitte auch hier der Beschreibung unter dem vorgenannten Menüpunkt auf www.plista.com, die Leistungsbestandteil dieser AGB ist.
3.3 Ferner bietet plista seinen Werbekunden mit der plista-Plattform ein Buchungs- und Kontrollsystem an.
3.4 plista tritt gegenüber dem Werbekunden als eigenständiger Vertragspartner auf, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt. plista vermittelt keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Werbekunden und Dritten, insbesondere nicht zwischen ihm und den Publishern.
3.5 Das Entstehen und die Höhe der Vergütung richten sich nach den unter Ziff. 2.10 – 2.16 genannten Abrechnungsmodellen und werden bei Kampagnenerstellung vereinbart.
4 Vertragsschluss
4.1 Einen Vertrag über die Auslieferung Ihrer Kampagne(n) können Sie mit uns individuell vereinbaren, der durch Ihr Angebot und unsere Annahme zustande kommt.
4.2 Sie können zum Vertragsschluss aber auch unser Selbstbuchungsportal auf plista.com nutzen. Dabei schließen wir einen Vertrag über die Nutzung der plista-Plattform (Nutzungsvertrag) und ggfs. über die Auslieferung Ihrer Kampagne(n) (Kampagnenvertrag) ab. Wann und wie diese Verträge zustande kommen, wird nachfolgend beschrieben:
(2.1) Nutzungsvertrag
Klicken Sie bei www.plista.com auf den Menüpunkt „Werbetreibende“ und dort den Button „Kampagne anlegen“ an, um zur Kampagnenübersicht zu gelangen. Wählen Sie Ihre gewünschte Kampagne aus, indem Sie auf den Button „Kampagne jetzt anlegen“ klicken. Beantworten Sie in den nachfolgenden Menüpunkten die dort gestellten Fragen. Um zum jeweiligen nächsten Menüpunkt zu gelangen, klicken Sie auf den Button „Weiter“. Mit Klicken auf den Button „Account registrieren“ machen Sie uns ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages. Wir nehmen dieses an, wenn wir Ihnen innerhalb von 2 Tagen eine Aktivierungs-E-Mail zusenden.
(2.2) Kampagnenvertrag
Ziff. 4.2 Abs. (1) folgend erscheint nun der Menüpunkt „Zahlungsdaten“. Geben Sie bitte Ihre gewünschte Zahlungsart an und klicken auf den Button „Weiter“. Sie erhalten nun eine Zusammenfassung Ihrer bereits eingegebenen Daten. Möchten Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kampagnenvertrages abgeben, so klicken Sie den Button „Kostenpflichtig buchen“ an. Wir nehmen Ihr Angebot an, wenn wir Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Auftragsbestätigungs-E-Mail zusenden. Eine Eingangsbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Annahme.
(2.3) (2.3) Möchten Sie Ihre Angaben vor dem jeweiligen Vertragsschluss korrigieren, so gehen Sie auf das entsprechende Eingabefeld oder betätigen den „Zurück-Button“ Ihres Browsers.
5 Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5.2 Der Kampagnenvertrag läuft bis zu dessen zeitlichen oder budgetären Begrenzung oder bis er gekündigt wird. Sie können diesen jederzeit kündigen und damit die Auslieferung der Kampagne einstellen. Eine ordentliche Kündigung ist für uns mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich.
5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Sofern Ihnen durch die Vertragsbeendigung ein Guthaben entsteht, wird Ihnen dies nach Aufforderung durch Sie ausgezahlt. Ansonsten wird es für Ihre ggf. anderen laufenden bzw. nächsten Kampagnen verwendet.
6 Rechteinräumung, Eigenwerbung
6.1 Der Werbekunde räumt plista an den übermittelten Werbeinhalten für die Dauer der Kampagne alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte unentgeltlich und räumlich unbeschränkt ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Werbeinhalte in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen.
6.2 Es ist plista erlaubt, die Marken- und Unternehmenskennzeichen des Werbekunden sowie die Werbeinhalte für eigene Vermarktungszwecke zu nutzen. Dazu räumt der Werbekunde plista eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen sowie Werbeinhalte ein. Die Lizenz umfasst insbesondere das Recht, diese in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen oder offline (z.B. mit Hilfe von Datenträger, Druckerzeugnisse oder sonstige Werbemittel) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
7 Haftungsfreistellung
7.1 Der Werbekunde stellt plista sowie den Publisher von allen gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern diese aus einer Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher Bestimmungen oder Pflichten aus diesen AGB resultieren. Die Freistellung umfasst auch eine angemessene Rechtsverteidigung, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.
7.2 Der Werbekunde ist verpflichtet, plista und den Publisher im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte bei der Prüfung der Ansprüche und der Rechtsverteidigung bestmöglich mit Informationen zu unterstützen.
7.3 Die vorgenannten Pflichten des Werbekunden gelten nicht, soweit dieser die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
7.4 Darüber hinausgehende Ansprüche von plista und dem Publisher gegenüber dem Werbekunden bleiben unberührt.
8 Verantwortlichkeit Werbekunde, Sanktionen
8.1 Werbeinhalte
(1.1) (1.1) Für die uns bereitgestellten Werbeinhalte ist der Werbekunde technisch wie auch inhaltlich verantwortlich.
(1.2) (1.2) Die Werbeinhalte müssen den von plista unter www.plista.com/advertisers/info/werbemittelguide veröffentlichten gestalterischen Anforderungen entsprechen; plista ist berechtigt, die Gestaltung der Werbemittel entsprechend zu anzupassen.
(1.3) Sie garantieren, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, dass Sie über die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte an den Werbeinhalten verfügen und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte, ihrer Nutzung nicht entgegenstehen.
(1.4) Sie garantieren, dass die von Ihnen übermittelten Werbeinhalte insbesondere nicht gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende oder vom deutschen Werberat beanstandete Inhalte haben oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten.
(1.5) Als Werbetreibender garantieren Sie, dass von Ihnen übermittelte Werbeinhalte nicht auf Seiten verweisen (z.B. durch Links), deren Inhalte gegen vorstehende Absätze verstoßen.
(1.6) Als Agentur sind Sie verpflichtet, die von Ihnen vertretenen Werbetreibenden sorgsam auszuwählen, diese zu verpflichten, die Regelungen dieser AGB einzuhalten, bei einem Verstoß auf ihre Einhaltung hinzuwirken und den Verstoß unverzüglich anzuzeigen.
(1.7) plista ist berechtigt, jederzeit ohne Nennung von Gründen den Auslieferungsstopp einer Kampagne zu verlangen bzw. diesen selbst zu veranlassen, wenn ein Publisher oder plista durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet wurde, die Werbeanzeige des Werbekunden zu entfernen und/oder die Einblendung einer Werbeanzeige des Werbekunden zu einer Funktionalitätsstörung beim Publisher führt oder geführt hat.
8.2 Plista-Plattform
Es ist Ihnen nicht gestattet, das Kundenkonto auf Dritte zu übertragen. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Ihr Kundenkonto nutzen. Das Passwort ist geheim zu halten. plista darf sämtliche Mitteilungen und Erklärungen an die in Ihrem Kundenkonto angegebene E-Mail Adresse versenden.
8.3 Der Werbekunde hat alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf, die Marken oder den Goodwill von plista zu beeinträchtigen.
8.4 Der Werbekunde muss alle an plista übermittelten Stammdaten über sich, wie z.B. Name und Adresse, stets aktuell halten.
8.5 Der Werbekunde ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben für die Nutzung der plista-Plattform/-Produkte einzuhalten und alles zu unterlassen, was einem störungsfreien Betrieb entgegenstehen könnte. Kommt es zu einer von ihm verschuldeten Störung, so hat er unverzüglich Abhilfe zu leisten und plista zu informieren.
8.6 Bei Verstößen gegen vorbenannte Ziffern hat plista das Recht, dem Werbekunden fristlos zu kündigen und/oder die jeweiligen Werbeinhalte unverzüglich zu löschen und die Auslieferung der jeweiligen Kampagnen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Werbekunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Das Recht zur fristlosen Kündigung gegenüber einer Agentur besteht nur, wenn sie den Verstoß selbst begangen hat oder bei Verstößen von ihr vertretenen Werbetreibenden sie trotz Abmahnung durch plista den Verstoß nicht unverzüglich abstellt.
8.7 Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, bleibt vorbehalten.
9 Schieberecht, Verfügbarkeit von plista
9.1 Schieberecht
Die Auslieferung der Kampagnen erfolgt nach umsatzoptimierenden Kriterien. Aus diesem Grund kann plista keine Gewähr übernehmen, dass deren Auslieferung vollständig bis zur vom Werbekunden festgelegten zeitlichen bzw. budgetären Begrenzung erfolgen wird. Bei festlegten Schaltzeiträumen von Kampagnen hat plista daher ein Schieberecht sollte die Leistung im festgelegten Zeitraum auf den gebuchten Werbeflächen der Publisher nicht erbracht worden sein. Die Dauer dieses Schieberechts entspricht dem vereinbarten Schaltzeitraum, d. h. bei einem Schaltzeitraum von 10 Tagen darf plista die Leistung auch noch während der auf den Schaltungszeitraum folgenden 10 Tage erbringen. Das Schieberecht besteht nicht, sofern der Werbekunde an der späteren Erbringung der Leistung kein Interesse hat, z. B. im Falle der Bewerbung von zeitlich begrenzten Sonderaktionen o. ä.
9.2 Verfügbarkeit
(2.1) plista bietet den Service wochentag- und zeitunabhängig mit einer Serververfügbarkeit von mindestens 95% an.
(2.2) Im Falle einer geplanten Ausfallzeit von mehr als durchgängig 3 Stunden wird plista den Werbekunden per E-Mail benachrichtigen.
10 Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Verzug
10.1 Der Werbekunde hat plista für die Auslieferung seiner Kampagne eine Vergütung zu entrichten. Sie wird anhand der unter Ziff. 2.10 – 2.16 genannten Abrechnungsmodellen berechnet.
10.2 Zahlungsverpflichtungen sind nach Rechnungsstellung fällig, die in elektronischer Form erfolgt. Ist Vorkasse vereinbart, so ist Fälligkeitszeitpunkt der Vertragsschluss.
10.3 Verzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein.
10.4 Bei Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren kündigen wir Ihnen den Lastschrifteinzug 3 Tage vor seiner Durchführung an.
10.5 Außer bei Vorkasse, behält sich plista das Recht einer Bonitätsprüfung vor.
10.6 Bei Zahlungsverzug behält sich plista das Recht vor, seine Leistungen zu unterbrechen, bis alle ausstehenden Zahlungen geleistet wurden. Dies gilt nicht, sofern die Höhe der ausstehenden Zahlungen außer Verhältnis zur Leistungsunterbrechung steht.
10.7 Einwände gegen den Rechnungsbetrag müssen plista spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung schriftlich angezeigt werden. Danach gilt der Rechnungsbetrag als genehmigt.
11 Haftung von plista
11.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen und der gesetzlichen Zulässigkeit ist die Haftung von plista für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2 plista haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
11.3 Wenn plista durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug gerät, wenn die Leistung unmöglich wird oder wenn plista eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Werbekunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht von plista zum Tätigwerden und die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, welche in Ziff. 3.1 beschrieben ist.
11.4 Bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet plista für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
11.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.6 Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.3 verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
11.7 Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von plista, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12 Datenschutz, Tracking
12.1 Datenschutz
Dem Werbekunden ist es verboten, die ihm durch die Nutzung der plista-Plattform/-Produkte zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn die Daten oder Informationen dem Werbekunden durch die Nutzung seiner Microsite oder durch Aufrufe der beworbenen Zielseite zur Kenntnis gelangen. Insoweit ist der Werbekunde für die rechtmäßige Datenverarbeitung verantwortlich.
12.2 Tracking
(2.1) plista darf frei entscheiden, ob es ein vom Werbekunden zur Verfügung gestelltes Trackingmittel verwendet.
(2.2) Führt ein Trackingmittel des Werbekunden dazu, dass technischen Störungen (z.B. verzögertes oder fehlerhaftes Laden der Werbeumfelder, Werbeflächen oder Werbeinhalte, in Teilen oder insgesamt) oder Beeinträchtigungen beim Internetnutzer auftreten, so ist plista berechtigt, es unverzüglich zu entfernen.
(2.3) Der Werbekunde ist für den Einsatz des Trackingmittels verantwortlich. Ziff. 7 findet Anwendung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
13 Vertraulichkeit
plista und der Werbekunde verpflichten sich, alle Informationen, die von der anderen Partei stammen und nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist.
14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Vertragssprache, Speicherung Vertragstext
14.1 Es kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet werden, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Werbekunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch plista nicht übertragbar.
14.2 Die jeweils gültigen AGB werden auf der Plattform bereitgestellt, so dass der Werbekunde sie lesen, herunterladen und lokal speichern kann. Gespeichert werden die AGB nach Vertragsschluss mit dem Werbekunden jedoch nicht.
14.3 Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
15 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1 plista ist bestrebt, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte kontinuierlich weiter zu entwickeln, zu verbessern und diese dem technischen Fortschritt anzupassen, um den Werbekunden innovative Werbeformen anbieten zu können. Um den daraus resultierenden neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können, eventuelle Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen, kann plista weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB in einem für den Werbekunden zumutbaren Rahmen ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.
15.2 Die geänderten Bedingungen werden dem Werbekunden per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Werbekunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. plista wird den Werbekunden in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Werbekunde den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Werbekunde als auch plista berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
16 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Vertragsverhältnis beteiligten Mitarbeitern sowie von plista eingeschalteten Dritten hinsichtlich dieser AGB und/oder der separat abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
16.2 Sofern ein Schriftformerfordernis in diesen AGB vereinbart wurde, ist dies auch bei Erklärungen durch Post, Fax und E-Mail gewahrt.
16.3 Für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Gerichtsstand am Ort des Geschäftssitzes von plista, sofern der Werbekunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. plista ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Bei Mehrdeutigkeiten und/oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der AGB gilt die deutsche Fassung als massgebend.