Stand: 17. März 2010
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Dienstleistungen (nachfolgend „Service“ genannt) der plista GmbH (nachfolgend „plista“ genannt) sowie der von ihr betriebenen und unter www.plista.com abrufbaren Internetplattform (nachfolgend auch „plista Plattform“ genannt).
Sie gelten insbesondere für die Nutzung des Produktes RecommendationAds mit Fremdanzeigen, welche den Austausch bzw. die Vermarktung von Inhalten und Werbemitteln zwischen einem Webseitenbetreiber („Publisher“) und Werbekunden („Advertiser“) (nachfolgend insgesamt als „Nutzer“ bezeichnet) ermöglicht, sowie die Nutzung des Produktes RecommendationAds ohne Fremdanzeigen, welches Publishern die Anzeige ihrer eigenen Inhalte in Form von personalisierten Empfehlungen ermöglicht.
Sämtliche in beiden Produkten ausgelieferten Objekte (d.h. eigene sowie fremde Inhalte und Werbemittel) werden nachfolgend als „Empfehlungen“ bzw. „Inhalte“ bezeichnet.
In Abhängigkeit von dem genutzten Produkt bzw. der Rolle des Nutzers im plista Netzwerk kommen neben den Allgemeinen Bestimmungen (siehe Abschnitt A.) besondere Bestimmungen für Webseitenbetreiber (siehe Abschnitt B.) bzw. Werbekunden (siehe Abschnitt C.) zur Anwendung.
2.1 Der Nutzer ist im Rahmen der Registrierung für den Service verpflichtet, sämtliche im Formular abgefragten Daten aktuell, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Weiter besteht für den Nutzer die Pflicht, diese Daten stets aktuell und richtig zu halten. Entsprechende Anpassungen müssen auf der plista Plattform im dafür vorgesehenen Kundenkonto vorgenommen werden.
2.2 Für die rechtmäßige Nutzung des Services durch den Nutzer bedarf es der schriftlichen Bestätigung der Registrierung durch plista. plista behält sich das Recht vor, dem Nutzer die Teilnahme am Service ohne Nennung von Gründen zu versagen. plista haftet nicht für Schäden aller Art, die von der Entscheidung über die Ablehnung eines solchen Ersuchens ausgehen.
2.3 Der Nutzer erkennt an, dass sämtliche Mitteilungen seitens plista (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der AGB oder des Services) schriftlich oder in Textform, z.B. per Email, an seine im Kundenkonto hinterlegte Adresse versandt werden.
2.4 Durch die Bestätigung der Registrierung durch plista erhält jeder Nutzer ein nicht-übertragbares und nicht vererbbares Kundenkonto.
3.1 plista ist Betreiber eines Werbemarktplatzes für Online-Werbung, auf dem Publisher mittels der Integration von RecommendationAds Flächen für die Schaltung von Inhalten von Advertisern bereitstellen können. Advertiser können Angebote für die Buchung dieser Flächen auf der plista Plattform einstellen. plista übernimmt die Auslieferung der Inhalte, deren Abwicklungsprozess, sowie das AdServing für die Nutzer.
Weiter bietet plista mit dem Produkt RecommendationAds ohne Fremdanzeigen eine Lösung zur Auslieferung und Anzeige von individuellen Empfehlungen auf Seiten des Publishers an. Diese Empfehlungen bestehen im kostenpflichtigen Produkt RecommendationAds ohne Fremdanzeigen ausschließlich aus den eigenen Inhalten des Publishers. Die Anzahl der innerhalb eines Widgets (ein Interaktionselement in einer grafischen Benutzeroberfläche (GUI), in dem Empfehlungen zu anderen Artikeln und Anzeigen angezeigt werden) anzuzeigenden Eigenempfehlungen wird, sofern das Widget nicht über das Selbstbedienungs-Tool eigenständig erstellt wurde, per E-Mail durch die Parteien vereinbart.
Als „AdSpace“ gelten alle von Publishern zur Teilnahme an plista auf der plista Plattform angemeldeten Internetseiten bzw. hierin enthaltene Flächen, auf denen der Publisher das Produkt RecommendationAds eingebaut hat.
Als „AdLink“ gilt ein Teilbereich eines RecommendationAds. Dabei handelt es sich um einen Empfehlungsplatz, den plista automatisiert und rotierend bestimmt. Die Anzahl der Fremdempfehlungsplätze kann unabhängig von dieser Grundregel auch anderweitig schriftlich durch die Parteien vereinbart werden.
plista handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und tritt als Vertragspartner des Publishers bzw. Advertisers auf. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Advertiser und Publisher besteht nicht und wird auch nicht durch plista vermittelt. plista tritt für Publisher und/oder Advertiser nicht als Berater, Agentur, Treuhänder, Geschäftsbesorger oder dergleichen auf. Bei solchen Verträgen zwischen plista und Publishern sowie zwischen plista und Advertisern handelt es sich rechtlich um Verträge eigener Art, deren Inhalt sich nach diesen AGB richtet.
3.2 Der Einkauf von AdLinks durch Advertiser richtet sich entweder nach dem Auktionsprinzip oder nach festen Volumenvereinbarungen auf Basis von Cost-per-Click (CPC) oder AdImpressions (AIs) oder in Einzelfällen auch auf Cost-per-Order (CPO)- oder Cost-per-Lead (CPL)-Basis.
3.2.1 Im Auktionsbieterverfahren bewirbt sich der Advertiser für die Werbeschaltungen auf dem von plista vermittelten AdLink neben weiteren Vorgaben für seine Kampagne (Kategorien) und stellt weitere Informationen zur Verfügung, z.B. sein maximales Tageswerbebudget (Tageslimit) oder andere vorgesehene Limits, sowie entweder den Maximalpreis pro 1.000 Impressions (TKP) oder den Maximalpreis pro Click (CPC).
Das Auktionsverfahren basiert auf einem automatisierten, gewinnoptimierten Algorithmus.
3.2.2 Bei Volumenvereinbarungen von AdLinks gelten die jeweils zwischen dem Advertiser bzw. dem Publisher und plista vereinbarten Festpreis-Konditionen (z.B. Impressionen, Laufzeit, und Preis).
3.2.3. Plista ist nicht dazu verpflichtet, dauerhaft einen AdLink im AdSpace des Publishers zu schalten, insbesondere dann nicht, wenn eine nicht ausreichende Relevanz für den Endbesucher (User) berechnet wurde. In diesem Fall profitiert der Publisher kostenfrei von der Nutzung des plista Services, welcher in diesem Fall dem Produkt RecommendationAds ohne Fremdanzeigen entspricht, d.h. ohne Einblendung von AdLinks.
3.2.4. plista hat das Recht, die vom Publisher an den plista-Server übermittelten Empfehlungsdaten in Form von Empfehlungslinks (Recommendations) zu veröffentlichen. Im Falle einer Vertragsbeendigung kann der Publisher eine Löschung der Daten beantragen.
4.1 Dem Nutzer obliegt die Pflicht, sicherzustellen, dass die Teilnahme am Service über sein Kundenkonto ausschließlich ihm selbst möglich ist. Dies schließt insbesondere die Verantwortung zur Geheimhaltung des Passworts mit ein. In jedem Falle ist der Nutzer im vollen Umfang für sämtliche Nutzungen des Services über sein Kundenkonto verantwortlich.
4.2 Um einen störungsfreien Betrieb der plista Plattform zu gewährleisten, hat der Nutzer sämtliche technischen Vorgaben bezüglich der Nutzung des Services durch plista zu beachten. Dies schließt insbesondere Maßnahmen durch den Nutzer ein, die eine mißbräuchliche Nutzung des Services verhindern, den störungsfreien Betrieb garantieren und die Verfügbarkeit des Services nicht beeinträchtigen. plista behält sich im Falle eines Verstoßes das Recht vor, Maßnahmen zum Schutz der plista Plattform zu ergreifen.
plista bietet den Service 7 Tage die Woche und 24 Stunden pro Tag an, allerdings vorbehaltlich geplanter Ausfallzeiten im Sinne von Software- und/oder Hardware-System-Prüfungen (Datensicherung, Wartung usw.) und solcher Ausfälle, die nicht von plista zu vertreten sind, sowie geringfügige Behinderungen der Funktion, wenn der Service überwiegend weiter verfügbar bleibt.
Im Falle einer geplanten Ausfallzeit von mehr als durchgängig 3 Stunden wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Nutzer plista während einer Ausfallzeit nicht nutzen können, ist er nicht berechtigt, einen Anspruch, eine Garantie, Schadensersatz oder eine Stornierung geltend zu machen. Entschädigungen für Schäden werden nicht gewährt. plista garantiert nicht in vollem Umfang für die Verfügbarkeit des Services. Im Falle eines technischen Problems das die korrekte Erfassung der Transaktion zwischen Publisher und Advertiser verhindert, bestehen seitens des Publishers und/oder Advertisers keinerlei Ansprüche gegenüber plista.
6.1.1 Zwischen den Parteien gilt eine einmalige Testphase von 45 Tagen als vereinbart, in welcher der Service kostenfrei genutzt werden kann.
6.1.2 Nach Abschluss der Testphase hat der Publisher die Möglichkeit, sich für das Produkt RecommendationAds ohne Fremdanzeigen zu entscheiden oder zum Produkt RecommendationAds mit Fremdanzeigen zu wechseln. Sollte keine der angebotenen Möglichkeiten durch den Publisher wahrgenommen werden, wird plista den Service als RecommendationAds mit Fremdanzeigen kostenfrei weiterlaufen lassen. Ein Wechsel zu einem anderen Tarif/Produkt ist jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich.
6.1.3 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die auf der plista Webseite (unter http://www.plista.com/publishers/info/pricing) angegebenen Preise für die Nutzung des Services RecommendationAds ohne Fremdanzeigen.
6.1.4 Kosten entstehen dem Nutzer im Zusammenhang mit der Anzahl der gültigen Klicks auf die Empfehlungen oder die Anzahl der API-Aufrufe an den Service (nur bei API-Nutzung) oder sonstige Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Darstellung von RecommendationAds ohne Fremdanzeigen auf seiner Webseite in Verbindung stehen.
Wenn sich der Publisher entschieden hat, nur Empfehlungen der eigenen Inhalte anzeigen zu lassen (keine Inhalte Dritter bei RecommendationAds ohne Fremdanzeigen), gilt die Abrechnung nach gültigen Preisen nur für Empfehlungen, die auf der angemeldeten Webseite des Publishers geleistet werden.
6.2.1 RecommendationAds mit Fremdanzeigen für Publisher
Das Produkt plista RecommendationAds mit Fremdanzeigen für Publisher ist kostenfrei. Sofern durch die Schaltung von Werbeanzeigen im AdSpace des Publishers Erträge erwirtschaftet werden, so gelten die Bestimmungen aus Ziffer 7.
6.2.2 RecommendationAds für Advertiser
Die Zahlungsverpflichtung des Advertisers im Produkt RecommendationAds ergibt sich aus den im Auktionsmodell ermittelten Preisen sowie aus den tatsächlich vermittelten Klicks auf die Inhalte des Advertisers über die Seiten der teilnehmenden Publishers. In jedem Fall gelten die durch den Advertiser im Service hinterlegten Grenzen für die eingestellten Kampagnen (zeitlich bzw. für das Budget der Kampagne).
6.3 Allgemeine Regelungen
6.3.1 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten in Bezug auf das Setup des Services.
6.3.2 Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich für den Zahlungsverkehr zwischen plista und dem Nutzer ist die Benutzung des von plista bereitgestellten Online-Zahlungssystems.
6.3.3 Die Stellung der Rechnung für geschuldete Entgelte erfolgt, falls nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, in elektronischer Form.
6.3.4 plista wird dem Nutzer für die Teilnahme am oder die Nutzung des Services je nach gewähltem Produkt eine Abrechnung zukommen lassen.
6.3.5 Bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung des Nutzers behält sich plista das Recht vor, den Service nach vorheriger Androhung zu unterbrechen, bis alle ausstehenden Zahlungen geleistet wurden. plista kann zusammen mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung des Services androhen, sofern diese nicht außer Verhältnis zu der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung steht.
6.3.6 Die Zahlung wird auf der Grundlage einer von plista erstellten Statistik berechnet. Der Nutzer hat das Recht, plista andere Messungen oder Statistiken zur Berechnung der geschuldeten Zahlungen vorzulegen. Sollten diese Messungen oder Statistiken zu einer wesentlich niedrigeren Zahlungsverpflichtung des Nutzers führen, so werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Sollten die angesetzten Verhandlungen über die Berechnung der zu leistenden Zahlungen zu keinem Ergebnis führen, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Zahlungsverpflichtung für bis zur Kündigung verursachte Entgelte bleibt dabei fortbestehen. Die Zahlungsverpflichtungen, die im Rahmen dieses Abkommens durch die Verwendung des Services für den Nutzer entstehen, sind ausschließlich für diesen bestimmt und dürfen nicht übertragen oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von plista (auch per E-Mail) liegt vor.
7.1 Das Produkt RecommendationAds mit Fremdanzeigen wird dem Publisher jederzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sofern der Publisher RecommendationAds einsetzt, können sich für den Publisher Erträge in variabler Höhe ergeben. Der Publisher stimmt hiermit zu, dass plista Empfehlungen in Form von Anzeigen in den RecommendationAds schalten darf. Diese Inhalte bzw. Fremdempfehlungen (Anzeigen) werden von plista als solche gekennzeichnet. plista ist berechtigt, eine entsprechende Anzeige pro Seitenaufruf zu schalten. Der Publisher hat die Möglichkeit, plista schriftlich darüber zu informieren, wenn mehr als nur eine Anzeige gewünscht wird.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Vermarktung von RecommendationAds exklusiv über plista und seine Vertriebspartner.
7.2 Soweit der Publisher das Produkt RecommendationAds mit Fremdanzeigen nutzt, wird ihm von plista eine Zahlung in Höhe eines Teils der Einnahmen, die plista von dritten Partnern (Advertisern) aufgrund der Einblendung von Empfehlungen auf der Internetseite des Publishers erhalten hat, gutgeschrieben.
7.3 Die Höhe der unter Ziff. 7.2 genannten Zahlungen bestimmt sich aus dem jeweils vereinbarten Anteil (Share) nach Abzug der Vermarktungskosten. plista ist es nicht gestattet, Dritten Auskunft über die vereinbarten Anteile (Sharing) zu erteilen.
7.4 Sofern die Parteien schriftlich keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, wird der ihnen geschuldete Mindestbetrag in Höhe von EUR 70,00 durch plista innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf jedes Kalendermonats überwiesen. Ist der geschuldete Betrag kleiner als EUR 70,00, wird keine Gutschrift ausgestellt. Statt dessen wird der Betrag systemseitig vermerkt und solange kumuliert, bis das Kundenguthaben den Betrag von EUR 70,00 überschritten hat.
7.5 Wird dieser Vertrag gekündigt, begleicht plista spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vertrag gekündigt wurde, etwaige noch offene Zahlungen an den Publisher
8.1 Beträge, die aus ungültigen Anfragen, ungültigen Empfehlungsereignissen oder ungültigen Klicks auf Empfehlungen oder Ansichten von Empfehlungen stammen, die durch eine Person, einen Robot, ein automatisiertes Programm oder ein ähnliches Gerät erzeugt wurden; dies umfasst Klicks oder Ansichten, die (i) in unverhältnismäßiger Höhe von den IP-Adressen des Publishers oder Computern unter der Kontrolle des Publishers stammen, oder (ii) durch Zahlung von Geldbeträgen, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder eine Aufforderung an Endnutzer ausgelöst wurden, auf Empfehlungen zu klicken; oder (iii) Klicks, die mit mindestens 25% von oben unter 8.1 beschriebenen unzulässigen Klicks vermischt sind.
8.2 plista hat das Recht, Zahlungen einzubehalten oder das Konto des Publishers rückzubelasten, sofern ein Betrag trotz der vorgenannten Umstände überwiesen wurde.
8.3 Der Nutzer verpflichtet sich, für alle anfallenden Steuern oder Gebühren aufzukommen, die von einer staatlichen Behörde in Zusammenhang mit seiner Programmteilnahme erhoben werden. Eine Umsatzsteuerrückerstattung durch plista an den Nutzer findet nicht statt.
8.4 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass plista vorhandene Gelder, die dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Partner-Programm noch zustehen, an von plista ausgewählte Hilfsorganisationen spendet, ohne ihn darüber zu informieren, wenn plista diese Gelder nicht auszahlen kann, weil das Konto des Nutzers inaktiv ist. „Inaktiv“ bedeutet, dass nach Maßgabe der Aufzeichnungen von plista (a) Beträge, die plista dem Nutzer zukommen lassen wollte, nicht akzeptiert wurden und (b) plista nach einem erfolglosen Versuch, den Nutzer unter der in der plista-Datenbank vermerkten Adresse zu kontaktieren, weder erreichen konnte, noch eine genaue Zahlungsanweisung erhalten hat.
9.1 Der durch die AGB zwischen plista und dem Nutzer geschlossene Vertrag läuft bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit oder bis er gekündigt wird.
9.2 Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Dazu genügt die Entfernung sämtlicher Programme oder Programmteile des Services seitens des Nutzers aus dem plista Service.
9.3 plista kann diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, insbesondere wenn der Nutzer wissentlich oder fahrlässig Maßnahmen ergreift, die den Ruf von plista zu gefährden oder auf andere Weise den Markennamen, Goodwill oder Logos von plista negativ zu beeinträchtigen geeignet sind oder der Nutzer den Service unberechtigt, wie unter Ziff. 10 beschrieben, nutzt.
9.4 Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber plista bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt. Ebenfalls unberührt von einer Vertragsbeendigung bleiben noch offene Zahlungsverpflichtungen von plista gegenüber dem Vertragspartner.
9.5 Nach der Beendigung dieses Vertrages hat jede Partei Links, die im Zuge dieses Vertrages etabliert wurden, sofort zu entfernen, alle vertraulichen Informationen sowie Dokumente, Handbücher, Geräte und übrigen Materialien, die der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt worden sind, zurückzugeben. Der Nutzer muss außerdem nach der Kündigung unverzüglich sämtliche Bestandteile des plista Empfehlungssystems von seiner Webseite entfernen und alle plista Markennamen oder Logos löschen.
9.6 plista haftet nicht für Schäden aller Art die aus einer berechtigten Kündigung hervorgehen.
Die unberechtigte Nutzung des Services umfasst die Verwendung von Tracking-Daten oder anderer persönlicher Daten der Mitglieder für einen kommerziellen Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Marketing und das Versenden von unerwünschten Mitteilungen über Waren oder Dienstleistungen.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, eine Seite oder Teile der Seiten in einem „Frame“ oder Online-Link auf einer anderen Webseite anzuzeigen.
Der Publisher darf jegliche Elemente (z.B. Widgets oder gelieferten Daten) für die Anzeige in den Widgets oder im Empfehlungssystem nur entfernen, verzerren oder verändern, wenn ihm dies von plista zuvor in schriftlicher Form gestattet wurde.
Marken oder Logos von plista dürfen nicht aus dem Service entfernt werden.
Der Publisher darf das Widget oder die Verwendung von Daten aus dem Empfehlungssystem nicht in einer Weise anzeigen, die eine Zugehörigkeit zu plista, ein Sponsoring, oder eine Billigung durch plista andeutet oder als redaktioneller Inhalt, der die Ansichten oder Bewertungen von plista oder plista Personal widerspiegelt, interpretiert wird oder werden kann.
Die Parteien gewähren einander während der Laufzeit dieses Vertrages jeweils eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, gebührenfreie, weltweite, einfache Lizenz zur Verwendung ihrer jeweiligen Markennamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Namen- und Dienstleistungsmarken (zusammen kurz „Marken“), ausschließlich und soweit dies erforderlich ist, um die Seitenlinks, wie oben beschrieben, zu etablieren. Die Verwendung der Marken ist auf die Nutzung des Service und auf die Durchführung der Bestimmungen dieser AGB beschränkt. Vorbehaltlich der Nutzungsgenehmigung der anderen Partei und etwaiger Testzeiträume erkennt jede Partei Folgendes an und stimmt zu, dass:
- die Marken der anderen Partei das alleinige Eigentum dieser Partei sind; - nichts in diesem Vertrag das Recht der einen Partei auf Eigentum der Marken der anderen Partei gewährt;
13.1 plista haftet nur für solche Schäden des Nutzers, die plista, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Eine Haftung plistas für Schäden, die aufgrund eines anderen Verschuldensgrades entstanden sind, ist ausgeschlossen.
13.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet plista auch für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziff. 13.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet plista unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von plista übernommenen Garantie oder auf einem nicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
13.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von plista oder des in Ziff. 13.1 genannten Personenkreises beruhen.
13.4 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziff. 13.1 bis 13.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
Durch das Herunterladen oder die Verwendung des Services und der Daten gewährleistet der Nutzer, dass er sich weder persönlich noch unter Kontrolle eines Dritten in einem Land aufhält oder dessen Staatsbürger oder Einwohner ist, das einer Ausfuhrbestimmung unterliegt, gegen die plista mit der Zurverfügungstellung des Services verstoßen würde.
Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass alle Informationen, die von der anderen Partei stammen und nicht öffentlich bekannt sind, einschließlich und ohne Einschränkungen, die Inhalte dieser AGB, technische Verfahren und Formeln, Quellcodes, Namen, Adressen und Informationen über die Teilnehmer, Produkt-Designs, Kundenlisten, Umsatz, Kosten und andere unveröffentlichte finanzielle Informationen, Produkt-Pläne, Marketing- und sonstige Daten sowie rechtlich geschützte Informationen vertraulich behandelt werden. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Kunde bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland.
16.2 Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Mitteilungen, die nach diesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind, schriftlich oder in Textform, z.B. per Email, erfolgen.
16.3 Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Partei für ein Versäumnis oder einen Verzug in der Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund von Streiks, Warenknappheit, Aufruhr, Aufstände, Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Explosionen, Erdbeben, höherer Gewalt, Krieg, staatlichen Maßnahmen, oder jeder anderen Ursache, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegt.
Der Publisher bietet plista durch das Anmelden von Internetseiten auf der plista Plattform und die Integration von RecommendationAds-Widgets einen AdSpace (Werbeflächen bzw. Flächen) an. plista kann dieses Angebot durch eine Bestätigung oder die Schaltung von Inhalten in Form von AdLinks annehmen, und dem Publisher bestimmte Inhalte von Advertisern auf Basis der hierfür von plista kalkulierten Konditionen schalten. Verbindliche Mindestpreise zwischen dem Advertiser und plista bzw. Umsatzbeteiligungen zwischen plista und Publisher bestehen nicht. Mit Schaltung der jeweiligen Inhalte erwirbt plista den AdLink zu den über den Marktplatz vereinbarten und sich aus diesen AGB ergebenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
plista ist für die Auslieferungslogik verantwortlich. plista übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel, die mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher verknüpft werden. plista verpflichtet den Advertiser jedoch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. plista übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten AdLinks in thematischen oder sonstigen Zusammenhang mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher stehen.
Der Publisher ist für den Inhalt sowie für die Verfügbarkeit seiner Webseite verantwortlich und hat seine Internetseiten regelmäßig zu überprüfen. Er garantiert eine Verfügbarkeit seiner teilnehmenden Internetseiten entsprechend Ziff. 5 dieser AGB. Er hat sicherzustellen, dass der von ihm angebotene AdSpace den technischen Anforderungen von plista entspricht und plista damit in der Lage ist, den angemeldeten AdLink mit Inhalten zu belegen und die für die Abwicklung und Abrechnung des Werbeverhältnisses erforderlichen Zugriffszahlen (sog. „Tracking“) zu erheben. Dies gilt entsprechend für etwaige Targeting-Technologien von plista bzw. Advertisern.
Der Publisher darf den von plista bereitgestellten HTML- bzw. JavaScript-Code ausschließlich unter der von ihm angegebenen URL und in dem von ihm benannten und beschriebenen Umfeld verwenden. Für die mißbräuchliche Verwendung des Codes (i) auf nicht dafür vorgesehenen Webseiten oder (ii) in einem anderen als dem definierten Werbeumfeld erhält der Publisher keine Vergütung. Darüber hinaus bleiben diesbezügliche Schadensersatzansprüche von plista gegen den Publisher unberührt.
Dem Publisher ist es nicht gestattet, den über plista zur Verfügung gestellten HTML- bzw. JavaScript-Code zu bearbeiten oder zu verändern sowie Tracking Tags, die in den Codes integriert sind, zu entfernen oder zu modifizieren.
Der Publisher garantiert, dass er zur Vermarktung der von ihm auf der plista Plattform angemeldeten AdSpaces berechtigt ist und über die AdLinks frei verfügen kann.
Zur Überprüfung und Optimierung der Performance und der Erträge darf plista die hierfür erforderliche, angemessene Anzahl von Werbeeinblendungen auf den angemeldeten AdSpaces unentgeltlich ausschließlich für diese Zwecke nutzen.
Der Vergütungsanspruch des Publishers gegen plista für eine erfolgte Werbeschaltung entsteht erst, wenn plista diese Werbeschaltung an einen Advertiser veräußert hat und dieser Advertiser diese gegenüber plista vollständig bezahlt hat.
23.1 Der Publisher darf AdSpace bei plista nicht anmelden, wenn die teilnehmende Internetseite - gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische,
volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte oder
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder
- sonstige rechtswidrige Inhalte unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist.
Des Weiteren sind folgende Umfelder unzulässig:
- PaidMailer, d.h. Werbemailer, die die Empfänger bezahlen,
- Bannerfarmen, d.h. Seiten, die nahezu ausschließlich aus einer Ansammlung von Werbebannern bestehen,
- IP-Traffic, d. h. automatisch erzeugte Seitenaufrufe,
- Dialer, Ad- oder Spyware sowie
- Software-Tauschbörsen.
23.2 Der Publisher hat sicherzustellen, dass nach dem Anklicken der AdLinks die URL des Advertisers in der Adresszeile sichtbar ist. Das Framing der Ziel-Sites innerhalb der Partner-Webseiten ist unzulässig.
23.3 Verstößt der Publisher schuldhaft gegen Ziff. 24.1 und 24.2 dieses Vertrages, entfällt sein Werbevergütungsanspruch gemäß Ziff. 7. ersatzlos, es sei denn, der Publisher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das Verbot unzulässiger Praktiken durch den Publisher hat plista das Recht, die entsprechende Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn, der Publisher leistet Sicherheit in gleicher Höhe. Der Publisher verpflichtet sich in einem solchen Fall nach entsprechender Aufforderung durch plista, innerhalb von maximal 24 Stunden alle Werbemittel, nämlich den Ausbau des HTML- bzw. JavaScript-Codes aus seiner Webseite, zu entfernen.
24.1 Der Publisher ist verpflichtet, seine eigenen Nutzungsbedingungen bzw. AGB um folgende Passage zu ergänzen:
„Hinweis über Verwendung von plista.com-Services auf unserer Domain: Unsere Webseite wird durch ein Empfehlungs- und Personalisierungs-System unterstützt, welches bekannt ist unter der Marke „plista“ und betrieben wird durch die plista GmbH, Torstrasse 33, 10119 Berlin, Deutschland. Der Service ermöglicht es Ihnen, unseren Besuchern, ein personalisiertes Angebot von unserem Service in Form von nutzer-individuellen Empfehlungen unserer Inhalte und Anzeigen und damit eine Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit zu erlangen. Daher sammelt plista mittels sog. „Cookies“ Präferenzinformationen (z.B. Bewertungen) aus der Nutzung unseres Dienstes. Bei einem Cookie handelt es sich um eine kleine Textdatei, die vom plista-Server an Ihren Rechner geschickt und auf diesem gespeichert wird. Alle Daten werden anonym erhoben und durch die Nutzungsbedingungen
24.2 Der Publisher erkennt an, dass plista alle Rechte, Titel und Ansprüche besitzt, einschließlich und ohne Einschränkung aller Rechte am geistigen Eigentum in und an dem Service. Weiterhin kauft der Nutzer keine Rechte oder Titel in oder an dem Service mit Ausnahme jener, die ausdrücklich festgelegt sind. „Rechte am geistigen Eigentum“ beinhalten jegliche Rechte, einschließlich und ohne Einschränkung aller Tracking-Daten, Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberpersönlichkeitsrechte, die jetzt oder in Zukunft weltweit in Kraft gesetzt werden.
24.3 Der Publisher erkennt weiter an, dass sämtliche durch die Nutzung des Services gewonnenen Daten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, durch den Service erfasste bzw. errechnete Tracking- und Profil-Daten, in einer Form abstrahiert und gespeichert werden, die geistiges Eigentum von plista darstellen. plista ist nicht verpflichtet diese Daten auf Verlangen des Nutzers während oder nach der Beendigung dieses Vertrages an diesen herauszugeben oder zu löschen.
Durch die Eingabe der Inhalte bzw. Anzeigen auf der plista Plattform und die Hinterlegung der vorgesehenen Angaben im plista Empfehlungssystem vereinbaren die Parteien die Veröffentlichung dieser Inhalte durch plista auf Flächen im Netzwerk (AdLinks), die plista auf Seiten von Publishern zur Nutzung bzw. Vermarktung angeboten werden. Als Gegenleistung erhält plista die zwischen plista und dem Advertiser vereinbarte Vergütung, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der vom Advertiser über die plista Plattform vorgegebenen Parameter aus dem Auktionsverfahren bzw. einer festen Vereinbarung ergibt.
Die Pflicht von plista zur Auslieferung der Inhalte endet durch die zeitliche bzw. budgetäre Begrenzung für die Kampagne. Über ausdrücklich getroffene Festlegungen hinaus macht plista gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die angebotenen Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird.
26.1 Der Advertiser ist für seine von ihm bei plista bzw. auf den von plista vermittelten Flächen verwendeten Inhalte sowohl technisch als auch inhaltlich in vollem Umfang selbst verantwortlich.
26.2 Durch das Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Inhalte auf die plista Plattform garantiert der Advertiser, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht im Verbreitungsgebiet der plista Plattform, insbesondere Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaften, verstoßen. Er garantiert außerdem, dass er im zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Umfang über alle Rechte an dem Inhalt, insbesondere Leistungsschutz-, Marken-, Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechte, frei verfügen kann und entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen.
27.1 Der Advertiser darf bei plista keine Werbeinhalte hochladen, verlinken oder eingeben, die:
- gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte oder
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder
- Inhalte, die vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder
- sonstige Inhalte, die gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen,
27.2 plista ist berechtigt, jederzeit ohne Nennung von Gründen mit angemessener Ankündigungsfrist den Auslieferungsstopp von Werbeinhalten zu verlangen. Einer Ankündigung bedarf es dann nicht,
- wenn der Publisher durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet worden ist, die Werbemittel zu entfernen bzw. deren Einblendung zu unterlassen
- plista hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass das eingeblendete Werbemittel gemäß Ziff. 21 dieses Vertrages unzulässig ist
- die Einblendung eines oder mehrerer Werbemittel zu schweren Funktionalitätsstörungen beim Betreiber der Publisher-Webseite führt oder geführt hat.
27.3 Sollten Werbemittel eingeblendet werden, deren Inhalt nicht den Bestimmungen dieses Vertrages und insbesondere nicht Abs. 1 dieser Klausel entspricht, so hat plista – unbeschadet sonstiger Rechte – das Recht, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Inhalte beim Aufrufen von Seiten des Publishers nicht mehr im Browser dargestellt werden.
28.1 Der Advertiser räumt mit dem Einstellen, Verlinken, Hochladen oder Eingeben der Inhalte auf der plista Plattform gegenüber plista und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Kampagne sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf ein.
Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen von Onlinemedien.
Der Advertiser gestattet es plista und dem Publisher, seine Werbung im Internet und auf mobilen Plattformen öffentlich zugänglich zu machen sowie offline (z.B. als CD, DVD, Druckerzeugnis oder als sonstiges Werbemittel) zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
28.2 Der Advertiser garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt und trägt die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der Werbemittel, insbesondere im Hinblick auf Bestimmungen des Presse- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts, des Telemedienrechts, des Datenschutzrechts und/oder des Strafrechts. Er stellt plista sowie den Publisher im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung der Rechte Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Der Advertiser stellt plista und die jeweiligen Publisher von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Er ist auch verpflichtet, plista und den oder die jeweiligen Publisher bei der Rechtsverteidigung nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen.
29.1 Der Advertiser hat die für die durch ihn in Anspruch genommene Werbeleistung anfallende Vergütung an plista zu entrichten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich je nach vereinbartem Buchungsmodell entweder nach dem Auktionsmodell oder direkt aus der getroffenen Volumenvereinbarung. Dem Advertiser wird maximal das durch ihn bestimmte Höchstgebot für die belegte Fläche berechnet. Wenn hinterlegte Limits des Advertisers erreicht sind, wird eine weitere Berechnung nicht erfolgen. Dem Advertiser steht es jederzeit frei, die weitere Schaltung seiner Inhalte durch eine Änderung der eingestellten Angaben bzw. Parameter (z.B. belegte Flächen, Höchstgebote) zu ändern.
29.2 Die Vergütung für Auktionsangebote gemäß Ziff. 3.2.1 wird dem Advertiser bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung unverzüglich zur Zahlung fällig:
- noch nicht abgerechnete Vergütungen betragen mindestens EUR 50,00
- das Ende eines Kalendermonats.
29.3 Die Werbevergütung für Volumenvereinbarungen gemäß Ziff. 3.2.2 werden sofort mit Schaltung in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.
29.4 plista darf die vom Advertiser zu zahlenden Gebühren bzw. Entgelte von dem im Nutzerkonto hinterlegten Bankkonto oder Kreditkartenkonto einziehen bzw. dieses in entsprechender Höhe belasten.
29.5 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bezahlung behält sich plista das Recht einer Bonitätsprüfung vor.
30.1 Falls vereinbart, wird bei Buchungen durch eine Agentur (bei nachgewiesener Agenturtätigkeit und Fakturierung) eine Provision in vereinbarter Höhe gewährt.
30.2 Bei vereinbarten Schaltzeiträumen hat plista ein Schieberecht, d.h. im Falle, dass die Medialeistung im festgelegten Zeitraum auf den gebuchten Flächen der Publisher nicht erbracht wurde. Die Dauer dieses Schieberechts entspricht dem vereinbarten Zeitraum für die Schaltung, d.h. bei einem Schaltzeitraum von 10 Tagen kann plista in diesen Fällen die Leistung noch während der auf den Schaltungszeitraum folgenden 10 Tage erbringen.
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Nutzer plista die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss dieser plista insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Nutzer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Nutzer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung und für plista mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn plista mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
